Erst in der Oberstufe in Ethik?

Infos zur "Feststellungsprüfung" 

Jeder Schüler muss in der Kursphase entweder Ethik oder Religionslehre in allen vier Ausbildungsabschnitten belegen. 

Wechselt ein Schüler erst nach der 11. Klasse von Religion nach Ethik, kann er die Abiturprüfung nur dann in Ethik ablegen, wenn er zu Beginn der 12. Jahrgangsstufe eine Feststellungsprüfung über den Stoff der 11. Klasse abgelegt hat. Die Feststellungsprüfung muss nicht abgelegt werden, wenn Ethik lediglich belegt wird, also kein Abitur gemacht wird. 

Hat ein Schüler die individuelle Lernzeit in der 11. Jahrgangsstufe wahrgenommen, dann zählt, ob er in der 10. Klasse Ethik belegt hat. 

(§ 50 Abs. 1 Satz 1 GSO; § 79 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 - GSO).

 

In der Feststellungsprüfung wird natürlich berücksichtigt, dass eben kein Ethik-Unterricht in der 11. Jahrgangsstufe besucht wurde. Sich den Stoff eines Schuljahres selbstständig anzueignen, ist eine kleine Herausforderung. Deshalb steht auch ein ausführliches Skript zu allen Teilbereichen der 11. Klasse zur Verfügung. In der Prüfung selbst können Schwerpunkte gesetzt und Teilthemen ausgeklammert werden
Bei Fragen einfach an Frau Gust wenden. 

 

So schaute die Feststellungsprüfung im G8 aus. Ähnlich würde sie auch für das G9 ablaufen. 

Ablauf der Feststellungsprüfung
Fragenkatalog zur Feststellungsprüfung

Das Schuljahr im Blick