Allgemeine Informationen

für unsere Fahrschüler

Wichtige Information für Schüler der 10. und 11. Jahrgangsstufe

Bei Fragen hilft Ihnen das Sekretariat unter der Telefonnummer 09941 94 66 25 gerne weiter.

Benutzung der an der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham (VLC) beteiligten Verkehrsunternehmen: 

Soweit die Schüler Ihrer Schule öffentliche Verkehrsmittel benutzen, handelt es sich um Linien der VLC und der RBO GmbH. Die in öffentlichen Linien eingewiesenen Schüler erhalten Schüler-Berechtigungskarten mit Monatsmarken für das ganze Schuljahr. Die Schüler-Berechtigungskarte gilt nur auf der Strecke, wie sie auf der Karte eingetragen ist. 

Ausnahme: 

Auf den Parallelverkehren von Schiene und Bus (Cham - Bad Kötzting, Lam - Bad Kötzting) gibt es begrenzte Platzkapazitäten im Bus. Aus diesem Grund besteht für bestimmte Haltestellen ein Beförderungsausschluss im Bus für die Fahrten zu den Hauptverkehrszeiten morgens und mittags. Zu den übrigen Tageszeiten können die Schüler selbst wählen, ob sie mit der Schiene oder dem Linienbus fahren wollen. 

Gültigkeit der VLC-Karten und RBO-Karten: 

Die Berechtigungskarte wird erst dann gültig, wenn sie mit einem Foto des Karteninhabers und mit seiner Unterschrift versehen ist. Weiterhin muss die Berechtigungskarte in die mitgelieferte Laminierfolie eingeklebt und die das jeweilige Monat betreffende Monatsmarke aufgeklebt sein. Die Berechtigungskarte ist immer mitzuführen. Das Fahren ohne gültigen Fahrausweis (also ohne Foto oder Unterschrift oder Monatsmarke) gilt als "Schwarzfahren" und wird durch den Linienbetreiber mit einer erhöhten Gebühr von 60 Euro geahndet. 

Verlust von Berechtigungskarte und/oder Monatsmarken: 

Bei Verlust, Diebstahl usw. stellt die RBO GmbH (als Abrechnungsstelle der VLC) eine Ersatzberechtigungskarte oder Ersatzmonatsmarken aus. Die Ersatzausstellung ist nur gegen eine Gebühr von 15 Euro und nur einmal pro Schuljahr möglich. Die Gebühr fällt für die Berechtigungskarte und Monatsmarken jeweils gesondert an. Wir empfehlen daher dringend, die nicht benötigten Monatsmarken sicher zu Hause aufzubewahren. 

Die Ersatzausstellung ist über das Landratsamt zum beantragen und erfolgt erst, nachdem die Gebühr beim Landratsamt eingegangen ist. Für längstens 14 Tage wird durch das Landratsamt eine vorläufige Fahrtberechtigung ausgestellt. 

Benutzung der Schulbusse: 

Die Berechtigungsausweise sind mittels EDV erstellt. Die Ausweise stellen öffentliche Urkunden dar. Nachahmungen oder eigenmächtige Abänderungen sind Urkundenfälschungen und deshalb verboten. Bei Abhandenkommen oder Unleserlichkeit ist eine Ersatzausstellung über das Landratsamt zu beantragen. Gesonderte Kosten fallen hierfür nicht an. 

Schul- und Wohnortwechsel: 

Schüler, die während des Schuljahres austreten oder den Wohnort wechseln, müssen alle für die Schülerbeförderung erhaltenen Unterlagen unverzüglich in der Schule oder an das Landratsamt zurückgeben. 

Bei nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückgegebenen Fahrkarten werden die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler zum Ersatz der angefallenen Kosten herangezogen. 

Das Schuljahr im Blick