Unterrichtsausfall

wegen ungünstigen Witterungsbedingungen

Information durch die Schule

Die Schule informiert schnellstmöglich über das Elternportal und die Startseite der Homepage, wenn es zu einem Unterrichtsausfall kommt. 

Es gibt keine Mitteilung, dass der Unterricht stattfindet, da dies der Normalfall ist. 

Sie müssen in diesen Fällen auch nicht an der Schule nachfragen. Am besten ist, Sie hören an kritischen Tagen ab 6.00 Uhr morgens Radio (Antenne Bayern oder Bayern 3). Zusätzlich veröffentlichen die Radiosender die Landkreise, in denen der Unterricht witterungsbedingt entfällt, auf ihrer Homepage. 

Regelungen bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall
  • Die Rundfunksender erhalten über das Amtliche Meldesystem des Kultusministeriums Nachricht, dass der Unterricht im Landkreis Cham wegen ungünstiger Witterungsbedingungen ausfällt und geben diese Information um 6.00 Uhr in den Nachrichtensendungen durch. Nach 6.00 Uhr trifft das Schulamt keine Entscheidungen mehr, da sich zu diesem Zeitpunkt bereits Schüler auf dem Schulweg befinden. 
  • Auch bei Unterrichtsausfall stellen die Schulleitungen sicher, dass die Kinder, die trotz der Witterungssituation an die Schule kommen, beaufsichtigt werden. Die Kinder werden so lange von Mitgliedern der Schulleitung und Lehrern, die gefahrlos die Schule erreichen können, betreut, bis diese wieder sicher nach Hause kommen können, längstens jedoch bis 16 Uhr im Rahmen der Offenen Ganztagsschule. 
  • Wenn kein allgemeiner Unterrichtsausfall festgesetzt wurde, die Witterungsbedingungen örtlich aber ungünstig sind, liegt es in der primären Verantwortung der Eltern, ihr Kind zu Hause zu lassen oder bei Wetterbesserung später zur Schule zu bringen. In solchen Fällen ist eine telefonische Information der Schule (09941 94 66 0) dringend erforderlich. 
  • Für Busse bzw. Busunternehmen und Privat-PKW gilt selbstverständlich die StVO. Da bedeutet: Bei Gefahr darf ein Bus bzw. ein KFZ nicht fahren. 

 

Das Schuljahr im Blick